Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1115/2023 vom 10. Juli 2024

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 6B_1115/2023 vom 10. Juli 2024

Sachverhalt: Der Beschwerdeführer A._ wurde durch das Kantonsgericht Basel-Landschaft für verschiedene Straftaten, darunter qualifizierte und einfache Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Betrug, schuldig gesprochen und zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. In der Folge kam es zu einem Verfahren bezüglich der Einziehung von verschiedenen Gegenständen, darunter Mobiltelefone und ein Laptop, sowie der Rückgabe eines beschlagnahmten „Omega-Garden-Rads“. Nach mehreren gerichtlichen Vorentscheidungen hatte A._ eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht, in der er die Herausgabe seiner Gegenstände sowie eine Entschädigung für das vernichtete Rad beantragte.

Erwägungen: 1. Vorzeitige Verwertung des Ferienhauses: Die Frage der vorzeitigen Verwertung des Ferienhauses war aufgrund der tatsächlichen Durchführung nicht mehr relevant, und die Einwände des Beschwerdeführers in diesem Punkt wurden als gegenstandslos erachtet.

  1. Einziehung der Mobiltelefone, des Laptops und Druckers:
  2. Das Bundesgericht prüfte die Einziehung der zehn Mobiltelefone und des Laptops sowie Druckers und kam zu dem Schluss, dass die Vorinstanz ausreichend Begründung für die Einziehung der Mobiltelefone geliefert hatte, da diese in Verbindung mit strafbaren Handlungen standen.
  3. Bei den Mobiltelefonen wurde eine konkrete künftige Gefährdung festgestellt, da der Beschwerdeführer vorbestraft war und erneut wegen schwerer Straftaten verurteilt wurde. Die Einziehung wurde als verhältnismäßig angesehen.
  4. Für den Laptop und Drucker hingegen fehlte es an einer klaren Begründung der Vorinstanz, weshalb die Einziehung dieser Gegenstände nicht nachvollzogen werden konnte. Hier wurde die Entscheidung der Vorinstanz als rechtswidrig angesehen.

  5. Entschädigung für das „Omega-Garden-Rad“: Das Beschwerdeverfahren ergab, dass die Vorinstanz in früheren Verfahren nicht ausreichend auf den Antrag des Beschwerdeführers einging, was gegen seine Rechte auf rechtliches Gehör verstößt. Daher musste diese Frage erneut geprüft werden.

Urteil: Das Bundesgericht entschied, die Beschwerde des A.__ teilweise gutzuheißen. Das Urteil des Kantonsgerichts wurde aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung zurückgewiesen, insbesondere bezüglich der Einziehung des Laptops und Druckers sowie des Forderungsantrags bezüglich des „Omega-Garden-Rads“. Zudem wurden Gerichtskosten auferlegt und eine Parteientschädigung festgesetzt.