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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 6B_1115/2023 vom 10. Juli 2024
Sachverhalt: Der Beschwerdeführer A._ wurde durch das Kantonsgericht Basel-Landschaft für verschiedene Straftaten, darunter qualifizierte und einfache Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Betrug, schuldig gesprochen und zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. In der Folge kam es zu einem Verfahren bezüglich der Einziehung von verschiedenen Gegenständen, darunter Mobiltelefone und ein Laptop, sowie der Rückgabe eines beschlagnahmten „Omega-Garden-Rads“. Nach mehreren gerichtlichen Vorentscheidungen hatte A._ eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht, in der er die Herausgabe seiner Gegenstände sowie eine Entschädigung für das vernichtete Rad beantragte.
Erwägungen: 1. Vorzeitige Verwertung des Ferienhauses: Die Frage der vorzeitigen Verwertung des Ferienhauses war aufgrund der tatsächlichen Durchführung nicht mehr relevant, und die Einwände des Beschwerdeführers in diesem Punkt wurden als gegenstandslos erachtet.
Für den Laptop und Drucker hingegen fehlte es an einer klaren Begründung der Vorinstanz, weshalb die Einziehung dieser Gegenstände nicht nachvollzogen werden konnte. Hier wurde die Entscheidung der Vorinstanz als rechtswidrig angesehen.
Entschädigung für das „Omega-Garden-Rad“: Das Beschwerdeverfahren ergab, dass die Vorinstanz in früheren Verfahren nicht ausreichend auf den Antrag des Beschwerdeführers einging, was gegen seine Rechte auf rechtliches Gehör verstößt. Daher musste diese Frage erneut geprüft werden.
Urteil: Das Bundesgericht entschied, die Beschwerde des A.__ teilweise gutzuheißen. Das Urteil des Kantonsgerichts wurde aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung zurückgewiesen, insbesondere bezüglich der Einziehung des Laptops und Druckers sowie des Forderungsantrags bezüglich des „Omega-Garden-Rads“. Zudem wurden Gerichtskosten auferlegt und eine Parteientschädigung festgesetzt.