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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 6B_1100/2023:
Sachverhalt: A.__, ein marokkanischer Staatsbürger, wurde im März 2022 von einem Regionalgericht wegen mehrfacher Delikte, darunter Diebstahl, Hausfriedensbruch, illegaler Aufenthalt und Drogenvergehen, zu 180 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei 2 Tage U-Haft angerechnet wurden. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe verhängt. Das Obergericht des Kantons Bern reduzierte am 27. Juli 2023 die Freiheitsstrafe auf 120 Tage und bestätigte das Urteil hinsichtlich der restlichen Delikte, nachdem es die Anklage wegen Diebstahls fallen ließ.
A.__ legte beim Bundesgericht Beschwerde ein und beantragte eine Reduzierung auf 90 Tage Freiheitsstrafe sowie eine Neubewertung der U-Haft, da er der Meinung war, dass diese nicht korrekt angerechnet wurde.
Rechtliche Erwägungen: 1. Peilenvorgaben: A.__ beanstandete, dass das Obergericht seiner Meinung nach unzureichend auf die Strafzumessung einging. Das Bundesgericht führte aus, dass bei der Strafzumessung die Schuld und die persönliche Situation des Täters zu berücksichtigen sind. Es stellte fest, dass die Begründung des Obergerichts hinsichtlich der Strafhöhe nicht ausreichend war, da relevante Aspekte nicht klar dargelegt wurden.
Entscheidung: Das Bundesgericht gab der Beschwerde teilweise statt. Das Urteil des Obergerichts wurde hinsichtlich der Strafhöhe aufgehoben, weil die Begründung als unzureichend erachtet wurde. Die Angelegenheit wurde zur neuerlichen Beurteilung an die kantonale Instanz zurückverwiesen. Die übrigen Teile der Beschwerde wurden abgewiesen. Zudem wurde A.__ die unentgeltliche Rechtspflege gewährt, und ihm wurden Anwaltskosten und Entschädigungen zugesprochen.
Auswirkung: A.__ erhält die Möglichkeit, die Häufung seiner Strafen und die genaue Höhe seiner Freiheitsstrafe nach einer gründlicher Beurteilung neu einzusehen.