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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils (7B_62/2023 und 7B_63/2023) vom 7. Juni 2024:
Sachverhalt: A._, der Direktor der Firma B._ SA, wurde wegen fahrlässiger Tötung und anderer Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften verurteilt. Er hatte bei Arbeiten auf dem Dach einer Lagerhalle, bei denen asbesthaltige Faserzementplatten entfernt werden sollten, keine angemessenen Schutzmaßnahmen getroffen. Während der Arbeiten stürzte ein Arbeiter, F.__, durch eine Öffnung auf dem Dach und erlag später seinen Verletzungen.
Das erstinstanzliche Gericht verurteilte A._ zu drei Jahren Freiheitsstrafe mit teilweisem Aussetzungsbeschluss. In einem Berufungsverfahren hob das kantonale Gericht die Strafe auf 30 Monate (15 Monate unbedingt und 15 mit vier Jahren aufgeschoben) an und fügte eine Geldstrafe hinzu. Es stellte fest, dass A._ wiederholt auf Sicherheitsprobleme hingewiesen worden war, er aber subjektiv fälschlicherweise annahm, dass ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen seien.
Erwägungen: Der Staatsanwalt (recourant 1) und A._ (recourant 2) erhoben beide Berufung beim Bundesgericht. Der Staatsanwalt wollte eine Verurteilung wegen Mordes durch eventualvollen Vorsatz und eine höhere Strafe erreichen, während A._ eine Herabsetzung der Strafe und vollständigen Strafaufschub forderte.
Das Bundesgericht stellte fest, dass die kantonale Gerichtsbewertung hinsichtlich des Vorsatzes richtig war. A.__ hatte zwar grobe Fahrlässigkeit gezeigt, konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, dass er den Tod eines Arbeiters aktiv in Kauf genommen hatte. Seine Rechtsauffassung, dass er den Unfall riskant, aber nicht unvermeidbar hielt, wurde anerkannt.
Die Argumente von A.__ zur Strafe wurden ebenfalls verworfen, da sein Verhalten, insbesondere die Missachtung von Sicherheitsvorschriften und die Vielzahl an vorherigen Verkehrsverstößen, eine signifikante Strafe rechtfertigten.
Urteil: Die Berufungen wurden abgewiesen. Die Strafe sowie die Anordnung, die Gerichtsgebühren von A.__ zu übernehmen, wurden bestätigt.