Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_411/2023 vom 3. Juni 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 4A_411/2023 vom 3. Juni 2024

Sachverhalt:

A._, ein Bauingenieur, wurde am 7. März 2019 in einen Verkehrsunfall verwickelt, für den er keine Schuld trug. Er war nach diesem Unfall zunächst krankgeschrieben und seine beiden Arbeitsverhältnisse wurden später gekündigt. A._ verklagte die Lenkerin des Fahrzeugs, das die Kollision verursachte, sowie die Halter und die Versicherung des Fahrzeugs auf Schadensersatz und Genugtuung, insgesamt Fr. 32'097.49 und mindestens Fr. 5'000.--.

Das Bezirksgericht wies die Klage ab, was das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte. Insbesondere wurde festgestellt, dass der Kläger den Beweis für seine Erwerbsunfähigkeit nicht erbringen konnte. Das Gericht erkannte zudem, dass die gesundheitlichen Beschwerden teilweise auf einen zweiten Unfall zurückgeführt werden konnten, der ebenfalls am 7. März 2019 stattfand.

Erwägungen:

  1. Rechtsanwendung des Bundesgerichts: Das Bundesgericht prüft, ob das Obergericht Bundesrecht verletzt hat, und es muss sich mit den Argumenten auseinandersetzen, die in der Vorinstanz vorgebracht wurden.

  2. Kausalitätsnachweis: Der Kläger hatte den Nachweis einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit und Kausalität nicht ausreichend erbracht. Das Obergericht stellte fest, dass nach dem ersten Unfall nicht nachweisbar war, wie lange und in welchem Pensum der Kläger ohne den Unfall weitergearbeitet hätte. Darüber hinaus waren die medizinischen Atteste nicht ausreichend.

  3. Mangelnder natürlicher Kausalzusammenhang: Unerlässlich für die Annahme einer Haftung ist der nachweisliche Zusammenhang zwischen den Unfällen und den gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Das Gericht stellte fest, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die Beschwerden auch nur auf den zweiten Unfall zurückzuführen waren, der möglicherweise gravierender war.

  4. Haftungslücke: Der Kläger argumentierte, dass eine Haftungslücke bestehen würde, da die Ursachen für die Beschwerden nicht eindeutig den Unfällen zugeordnet werden konnten. Das Gericht wies darauf hin, dass eine solche Haftungslücke nicht gegeben ist, da dem Gesetzgeber mit dem Nationalen Garantiefonds (NGF) bereits dafür Sorge getragen wurde, solche Lücken zu schließen.

Insgesamt wies das Bundesgericht die Beschwerde von A.__ als unbegründet zurück. Die Gerichtskosten von Fr. 2'000.-- wurden dem Beschwerdeführer auferlegt, und er muss die Beschwerdegegner mit insgesamt Fr. 2'500.-- entschädigen.

Ergebnis: Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Kosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.