Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_67/2024 vom 15. Juli 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Das Urteil des Bundesgerichts (8C_67/2024) befasst sich mit einem Unfallversicherungsfall, in dem der Versicherte A.__, nach mehreren Unfällen, die von der Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) bearbeitet wurden, um die Fortsetzung seiner Leistungen streitet.

Sachverhalt: A._ war seit mehreren Jahren bei der CNA versichert und hatte mehrere Unfälle erlitten: Am 15. Dezember 2017 fiel er beim Herunterladen eines Harmoniums, was zu Schmerzen im rechten Knie und in der rechten Hüfte führte. Sein Knie war aufgrund einer vorherigen aseptischen Nekrose bereits operiert worden. Die CNA stellte ab dem 13. September 2018 ihre Leistungen ein, was A._ anfocht. Ein weiterer Fall trat am 27. September 2018 auf, als er erneut fiel. Nach einem dritten Unfall am 18. Dezember 2019, der weitere Schmerzen verursachte, lehnte die CNA die Deckung dieses Ereignisses ab, da A.__ nicht mehr versichert war. Der Versicherte stützte sich auf unterschiedliche ärztliche Meinungen, um einen kausalen Zusammenhang zwischen seinen Verletzungen und den Unfällen geltend zu machen.

Erwägungen des Gerichts: Das Gericht entschied, dass die CNA korrekt handelte, als sie die Leistungen einstellte. Es stellte fest, dass die ärztlichen Gutachten, insbesondere von Dr. E.__, die Ursachen der Beschwerden nachvollziehbar als degenerative Veränderungen und nicht als direkte Folgen der Unfälle identifizierten. Der Bundesgerichtshof unterstrich, dass für den Anspruch auf Unfallversicherungsleistungen ein natürlicher und adäquater kausaler Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und den gesundheitlichen Problemen bestehen muss. Diese Voraussetzungen wurden in den vorliegenden Fällen nicht erfüllt.

Der Gerichtshof wies auch darauf hin, dass die Beweise für eine mögliche Verbesserung der bestehenden Gesundheitsprobleme unzureichend waren und dass der zuständige Arzt (Dr. D.__) nach Überprüfung des Falls keine nachhaltigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach dem dritten Unfall feststellen konnte.

Insgesamt wurde der Antrag von A.__ abgelehnt, und die bestehenden Entscheidungen der CNA und des kantonalen Gerichts bestätigt. Der Versicherte muss die Gerichtskosten tragen.

Das Urteil vom 15. Juli 2024 verdeutlicht die Anforderungen an die Beweisführung und die Beurteilung von Nebeneffekten bestehender Gesundheitszustände im Kontext der Unfallversicherung.