Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_258/2023 vom 12. Juli 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_258/2023 vom 12. Juli 2024

Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin A._ erstattete 2020 eine Strafanzeige gegen Mitarbeitende der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich wegen Urkundenfälschung. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat entschied, keine Strafuntersuchung einzuleiten, was das Obergericht des Kantons Zürich in einem Beschluss bestätigte. A._ erhob daraufhin Beschwerden, die letztlich beim Bundesgericht scheiterten. In der Folge reichte sie erneut Beschwerde gegen B._ und C._, Staatsanwälte, wegen dessen Vorwurfs, in der Nichtanhandnahmeverfügung falsche Angaben gemacht zu haben. Das Obergericht wies die Ermächtigung zur Strafverfolgung ab.

Erwägungen: Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung des Obergerichts. Es stellte fest, dass die Verweigerung der Ermächtigung zur Strafverfolgung rechtmäßig war, basierend auf den Voraussetzungen für eine solche Genehmigung. Es betonte, dass für die Erteilung der Ermächtigung ein Mindestmaß an Hinweisen auf strafrechtlich relevantes Verhalten erforderlich sei, was im vorliegenden Fall nicht gegeben war. A.__ argumentierte, das Obergericht habe ihren Anspruch auf rechtliches Gehör sowie andere Grundlagen verletzt; das Bundesgericht verneinte diese Vorwürfe. Schließlich bestätigte das Gericht, dass die rechtlichen Beurteilungen des Obergerichts korrekt waren und keine Anzeichen für eine vorsätzliche Urkundenfälschung vorlagen.

Entscheidung: Die Beschwerde von A.__ wurde abgewiesen, und ihr wurden die Gerichtskosten auferlegt. Eine Parteientschädigung wurde nicht zugesprochen.