Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_145/2024 vom 10. Juli 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsentscheids 6B_145/2024 vom 10. Juli 2024

Sachverhalt:

Der Beschwerdeführer A._ wurde vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland am 25. Juni 2021 wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt. Dies geschah aufgrund der Vernachlässigung des Wohlergehens eines Ponys (B._) und einer Ziege, indem tierärztliche Anordnungen nicht befolgt wurden und die Tiere in unzureichenden Bedingungen gehalten wurden. A._ wurde zu einer Geldstrafe und einer Übertretungsbusse verurteilt. Er legte Berufung ein, die vom Obergericht des Kantons Bern am 30. November 2023 bestätigt wurde. A._ erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen:

Das Bundesgericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer in mehreren Punkten in seiner Argumentation gegen die Vorinstanz nicht erfolgreich war: 1. Unzulässigkeit der Beschwerde: Teile seiner Beschwerde wurden als unzulässig erachtet, da er die Schuldsprüche zu den Übertretungen gegen das Tierschutzgesetz nicht angefochten hatte.

  1. Beweiswürdigung: Der Beschwerdeführer behauptete, er habe die Tiere gut behandelt und die tierärztlichen Anweisungen befolgt. Das Gericht bestätigte jedoch die Sicht der Vorinstanzen, dass A.__ die Medikamente und Anweisungen der Tierärzte missachtet hatte, was zu einer Beeinträchtigung des Wohlergehens der Tiere führte.

  2. Rechtswidrigkeit des Schuldspruchs: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz nicht hinreichend nachgewiesen hatte, dass das Verhalten des Beschwerdeführers die Würde der Tiere missachtet habe. Obwohl A.__ die tiermedizinischen Anweisungen nicht befolgt hatte und eigene Behandlungsmethoden anwandte, war nicht klar, ob dies als Tierquälerei im rechtlichen Sinne eingestuft werden konnte.

Das Bundesgericht erkannte, dass die Urteile der Vorinstanz in Bezug auf die Vorwürfe der Tierquälerei nicht ausreichend durch Beweise gestützt waren. Daher hob es das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern auf und verwies die Sache zur Neubeurteilung zurück. Es wurden keine Kosten erhoben und der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wurde für nicht zutreffend erklärt.

Fazit:

Die Entscheidung des Bundesgerichts stellt fest, dass die vorangegangenen Urteile die rechtlichen Kriterien für Tierquälerei nicht vollständig erfüllten und verweist den Fall zur erneuten Prüfung zurück an die Vorinstanz.