Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_478/2022 vom 8. Juli 2024

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Zusammenfassung des Urteils 6B_478/2022 vom Bundesgericht

Sachverhalt: A._ wurde vorgeworfen, am 2. Mai 2020 und am 16. Mai 2020 an unbewilligten Kundgebungen auf dem Bundesplatz in Bern teilgenommen zu haben, obwohl zu diesem Zeitpunkt die COVID-19-Verordnung 2 in Kraft war, die Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum untersagte. Die Polizeibehörden wiesen die Anwesenden mehrfach unter Strafandrohung gemäß Art. 292 StGB weg, jedoch blieb A._ an beiden Tagen auf dem Platz.

Verfahren: Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach A.__ am 27. Mai 2021 in Bezug auf die Nichteinhaltung des Mindestabstands frei, stellte jedoch eine schuldig wegen der Missachtung des Versammlungsverbots und des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, für die sie mit einer Busse von 465 CHF bestraft wurde. Das Obergericht bestätigte diesen Schuldspruch.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere hinsichtlich der Bestimmtheit der Normen in der COVID-19-Verordnung 2, der Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseinschränkungen und der Anwendbarkeit von Art. 292 StGB.

  1. Bestimmtheitsgebot: Das Bundesgericht stellte fest, dass der Begriff der "Menschenansammlung" in der Verordnung ausreichend bestimmt ist, um den Bürgern zu ermöglichen, ihr Verhalten anzupassen.

  2. Verhältnismäßigkeit: Die strengen Maßnahmen der COVID-19-Verordnung 2 sind als verhältnismäßig eingestuft worden, da sie notwendig waren, um die Verbreitung des Virus einzudämmen und die öffentliche Gesundheit zu schützen.

  3. Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen: Das Bundesgericht entschied, dass die mehrfachen Wegweisungen und die damit verbundenen Handlungsanweisungen rechtlich gültig waren und A.__ dem Ungehorsam in Bezug auf diese Anordnungen schuldig gesprochen werden konnte.

Urteil: Die Beschwerde von A.__ wurde abgewiesen und die Gerichtskosten in Höhe von 3.000 CHF wurden ihr auferlegt. Das Urteil stellt fest, dass die Maßnahmen während der COVID-19-Pandemie sowohl gesetzlich als auch verfassungsmäßig gerechtfertigt waren.