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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 4A_179/2024
Sachverhalt:
Im Streitfall ging es um die Eigentümerschaft und die Verwaltung der Gesellschaft C._ SA, die ein Hotel betreibt. Nach einem umstrittenen Verkaufsakt vom 20. Mai 2022 von B._ Ltd an G._ SA, behauptete A._, als Vertreter von B._, die Aktien von C._ verkauft zu haben. Diese Transaktion sowie die damit verbundenen Vollmachten wurden von B.__ angefochten.
A._ sah sich daraufhin verschiedenen rechtlichen Herausforderungen gegenüber, darunter ein laufendes Strafverfahren wegen Geldwäsche und ungerechtfertigter Bereicherung. Währenddessen wurde er von seinen Aufgaben als Direktor von C._ entbunden, und eine neue Direktion wurde bestellt.
Die Gesellschafter E._ und H._ von B._ beantragten Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte von C._, die zuerst vom Zivilgericht und später, nach Anfechtungen, von der Berufungsinstanz gutgeheißen wurden. Diese Maßnahmen umfassten unter anderem, dass A.__ nicht ohne Zustimmung der Gesellschafter über das Vermögen der Gesellschaft verfügen durfte.
Erwägungen:
Das Bundesgericht befasste sich insbesondere mit der Frage der Zulässigkeit des Rechtsmittels von A._ gegen die angeordneten Maßnahmen. Es stellte fest, dass das Rechtsmittel als unzulässig erachtet werden muss, da A._ durch die angeordneten Maßnahmen keinen rechtlichen Nachteil erleidet – sowohl in seiner Rolle als Direktor als auch als Aktionär.
Es wurde klargestellt, dass die Entscheide in Bezug auf die Eigentümerschaft der Aktien im Rahmen des Hauptverfahrens zu klären sind und die Maßnahmen nur eine vorläufige Sicherung darstellen, die sowohl die Interessen von A._ als auch von B._ schützt. Da kein irreparabler rechtlicher Schaden nachgewiesen wurde, war der Antrag von A.__ nicht erfolgreich.
Urteil:
Das Bundesgericht erklärte den Rekurs von A._ für unzulässig, auferlegte ihm die Gerichtskosten und verpflichtete ihn zur Zahlung einer Entschädigung an B._. Das Urteil verdeutlicht, dass während laufender Streitigkeiten über die Eigentümerschaft von Unternehmen Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden können, um finanzielle und rechtliche Risiken für alle Beteiligten zu minimieren.