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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 1C_510/2023 vom 16. April 2024
Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, A._, erwarb 2011 eine Parzelle in Oberkirch, die außerhalb der Bauzonen und im Schutzgebiet des Sempachersees liegt. Er erhielt 2012 eine Baubewilligung zur Restaurierung eines Wohnhauses und einer Scheune. Nach weiteren Genehmigungen plante er 2019 den Abbruch und Ersatzneubau des Wohnhauses. Die zuständige kantonale Dienststelle verweigerte jedoch die notwendigen Ausnahmebewilligungen, was dazu führte, dass der Gemeinderat 2022 die nachträgliche Baubewilligung als unzulässig erklärte und A._ zur Wiederherstellung des gesetzlichen Zustands anordnete. Das Kantonsgericht wies die Beschwerde von A.__ gegen diese Entscheidung im August 2023 ab.
Erwägungen: 1. Das Bundesgericht bestätigte, dass A._ als Beschwerdeführer legitimiert war und die Beschwerde fristgerecht eingereicht wurde. 2. Es stellte fest, dass der Beschwerdeführer die im Urteil des Kantonsgerichts dargestellten rechtlichen und sachlichen Erfordernisse nicht ausreichend widerlegt hatte, um die behauptete Rechtsverletzung zu begründen. 3. Das Kantonsgericht argumentierte, dass das abgebrochene Wohnhaus zum Zeitpunkt des Abruchs nicht mehr bestimmungsgemäß nutzbar war, was für die Verweigerung einer Ausnahmebewilligung nach dem Raumplanungsgesetz (RPG) entscheidend war. A._ konnte nicht beweisen, dass die Behörde dies irrtümlich verneinte. 4. Die Argumentation des Beschwerdeführers zur Gleichbehandlung im Unrecht und zum Grundsatz von Treu und Glauben wurde von der Vorinstanz als unbegründet betrachtet, da er nicht nachweisen konnte, dass andere vergleichbare Fälle mit anderen Entscheidungen nicht gesetzeskonform behandelt wurden. 5. Schließlich wurde auch die Eigentumsgarantie nicht verletzt, da die Voraussetzung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit nicht erfüllt war.
Entscheid: Die Beschwerde von A.__ wurde abgewiesen, die Gerichtskosten wurden ihm auferlegt und eine Parteientschädigung wurde nicht zugesprochen. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung des kantonalen Gerichts und die damit verbundenen Anordnungen zur Wiederherstellung des gesetzlichen Zustands.
Dieses Urteil stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für Bauvorhaben außerhalb der Bauzonen klar und bestätigt die institutionellen Entscheidungsprozesse der zuständigen Behörden in der Raumplanung.