Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_344/2023 vom 11. Juli 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsentscheids 6B_344/2023:

Sachverhalt: A._ wurde im Oktober 2020 vom Strafgericht im Kanton Freiburg wegen bandenmäßigen Diebstahls zu 36 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde er zur Zahlung von 350.000 CHF und 11.516,85 CHF an B._ SA als Schadenersatz verurteilt. Die angefochtene Entscheidung der Strafappeallinstanz vom 13. Januar 2023 reduzierte die Freiheitsstrafe auf 18 Monate ohne und 18 Monate mit bedingtem Strafvollzug. A.__ war in mehrere betrügerische Aktivitäten involviert, die durch eine Bande ausgeführt wurden.

Erwägungen: A.__ legte gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesgericht ein, da er die Feststellung der Bandenmitgliedschaft und die darauf basierenden strafschärfenden Umstände anfocht. Er argumentierte, dass die Auseinandersetzung um seine Beteiligung an anderen Betrugsfällen willkürlich sei und die Unschuldsvermutung verletze, da er nie für diese Fälle verurteilt wurde.

Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die kantonale Gerichtsbarkeit gegen die Unschuldsvermutung verstoßen hatte, da sie Tatsachen heranzog, für die A.__ nicht verurteilt worden war. Außerdem erfüllte das Gericht nicht die Anforderungen, um eine Bande im rechtlichen Sinne zu konstatieren, da es keine ausreichenden Hinweise auf die Absicht gab, mehrere gleichartige Straftaten in Zukunft zu begehen.

Entscheidung: Das Bundesgericht gab dem Rechtsmittel von A._ statt, hob das angefochtene Urteile auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an die kantonale Instanz zurück. A._ wurde von Gerichtskosten befreit und ihm wurden Kosten in Höhe von 3.000 CHF für das Verfahren beim Bundesgericht zugesprochen.