Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_45/2024 vom 1. Juli 2024

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Das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts (5A_45/2024) befasst sich mit einer Beschwerde der A._ AB (Beschwerdeführerin) gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Zug, das einen Arrestbefehl gegen B._ (Beschwerdegegnerin) aufgehoben hatte. Der Arrest sollte sicherstellen, dass die Beschwerdeführerin Geld für einen negativen Kontosaldo, der in einem Urteil des High Court of the Republic of Singapore festgestellt wurde, erhalten kann. Der entscheidende Punkt war, ob die Gerichtsstandsvereinbarung, auf die sich die Beschwerdeführerin stützte, gültig war.

Sachverhalt:

Im Jahr 2016 wurden Konten bei der C._ Ltd. in Singapur auf den Namen der B._ eröffnet. Nach einem erheblichen Bezug vom Konto wurde ein negativer Saldo erstellt, der später vor dem HCRS geltend gemacht wurde. Ein entsprechendes Urteil des HCRS verpflichtete die B._ zur Zahlung. Die A._ AB beantragte einen Arrest auf das Vermögen der B._ in der Schweiz, was vom Einzelrichter des Kantonsgerichts Zug bewilligt wurde. Die B._ erhob Einspruch, der vom Obergericht gutgeheißen wurde.

Erwägungen:

Das Bundesgericht stellt fest, dass die gerichtliche Auseinandersetzung sich darauf konzentrierte, ob die Zuständigkeit des HCRS für die Entscheidung gegeben war. Das Obergericht hatte argumentiert, dass keine gültige Gerichtsstandsvereinbarung zwischen B._ und der C._ Ltd. vorlag, was die Zuständigkeit des HCRS beeinträchtigte.

Die Beschwerdeführerin rügte, dass das Obergericht willkürlich festgestellt hatte, die vorgelegten Beweise würden nicht ausreichen, um die Zustimmung der B.__ zur Gerichtsstandsvereinbarung glaubhaft zu machen. Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass das Obergericht die Möglichkeit eines Abschlusses der Gerichtsstandsvereinbarung durch einen Stellvertreter hätte prüfen müssen, insbesondere im Hinblick auf Art. 38 OR und die Vorschriften zur rechtsgeschäftlichen Vertretung. Es wurde als offensichtlich unhaltbar angesehen, dass das Obergericht die Zustimmung und die damit verbundene rechtliche Bindung unter den gegebenen Umständen ignorierte.

Urteil:

Das Bundesgericht hob den Entscheid des Obergerichts auf und verwies die Sache zur Neuentscheidung zurück. Außerdem wurden die Gerichtskosten der Beschwerdegegnerin auferlegt, und sie musste die Beschwerdeführerin für das Verfahren entschädigen.

Zusammenfassend hat die Beschwerdeführerin im Wesentlichen recht bekommen, da das Bundesgericht feststellte, dass das Obergericht nicht alle relevanten rechtlichen Fragen adäquat geprüft hatte.