Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_555/2023 vom 12. Juni 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_555/2023 vom 12. Juni 2024 Sachverhalt:

A._ erhebt Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Kantons Tessin, die am 19. September 2023 erlassen wurde, betreffend eine Baubewilligung. Der Fall betrifft die Grundstücke von B.B._, die seit 2013 im Gemeindegebiet Faido liegen und als intensiv bebaubare Zone klassifiziert sind.

Im Jahr 2012 erteilte das Gemeindeamt die Baugenehmigung für den Bau von drei benachbarten Einfamilienhäusern (A, B und C). In den folgenden Jahren wurden Änderungen am ursprünglichen Projekt vorgenommen, mit einer nachträglichen Änderung in Bezug auf die Erweiterung des Gebäudes C. Dieser erweiterte sich um 14 m², und die Terrassen wurden ebenfalls vergrößert.

Nach verschiedenen Ablehnungen und Genehmigungen durch die Gemeinde und den Kanton wurde an das Verwaltungsgericht und später an das Bundesgericht appelliert. Insbesondere wurde strittig, ob die Änderungen an der Nutzung des Gebäudes C von einer Primärwohnung zu einer Sekundärwohnung sowie die Baumaßnahmen rechtmäßig seien.

Erwägungen:

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerden sowohl aus verfahrensrechtlichen als auch aus materiell-rechtlichen Gründen geprüft werden. Es erklärte, dass die Erteilung der Baugenehmigung für die Umwandlung in eine Sekundärwohnung rechtswidrig sei, da die ursprüngliche Baubewilligung von 2012 nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurde. Die Bauarbeiten wichen erheblich von der genehmigten Planung ab, was die ursprüngliche Genehmigung invalidierte. So musste das Obergericht feststellen, dass die von B.B.__ beantragten Änderungen als neue Bauanträge zu behandeln seien, die den neuen gesetzlichen Regelungen unterlägen.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die darunterliegenden Bestimmungen über das Verbot von Sekundärwohnungsverhältnissen, welche nach dem Inkrafttreten der Neuregelungen am 11. März 2012 erlassen wurden, im vorliegenden Fall maßgeblich waren. Da die Genehmigungen und das Verfahren nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen, wurde der Antrag auf Baugenehmigung als unzulässig abgelehnt, was letztlich zur Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils führte.

Ergebnis:

Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Beschwerde des A._ stattgegeben und die vorinstanzliche Entscheidung aufgehoben wird. Die Angelegenheit wird zur erneuten Prüfung an die kantonalen Behörden zurückverwiesen. Die Verfahrenskosten wurden dem Beklagten B.B._ auferlegt.