Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_112/2024 vom 3. Juli 2024

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 4A_112/2024 vom 3. Juli 2024

Sachverhalt:

Der türkische Staatsbürger A.__, der ehemaliger Präsident der Europäischen Gewichtheberföderation (FEH) war, wurde von der International Testing Agency (ITA) beschuldigt, gegen die Antidopingrichtlinien der Internationalen Gewichtheberföderation (FIH) verstoßen zu haben. Dies beruhte darauf, dass er ein Dokument rückdatiert hatte, um Sanktionen gegen mehrere türkische Gewichtheber zu vermeiden. Bei einem Disziplinarverfahren gegen ihn stellte sich heraus, dass er ein gefälschtes Beweismittel eingereicht hatte. Die CAS-Antidopingkammer erkannte ihn teilweise schuldig, jedoch wurde eine zweite Beschuldigung bezüglich der Fälschung nicht als eigenständiger Verstoß gewertet, sondern als erschwerender Umstand.

A._ legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, während die FIH ein Gegenrechtmittel einlegte, um A._ auch für das gefälschte Beweismittel im September 2021 zu verurteilen. Am 18. Januar 2024 wurde er von der CAS-Aberkennung freigesprochen, was die FIH anfocht.

Erwägungen:

  1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht stellte fest, dass der angefochtene CAS-Beschluss als internationaler Schiedsrichterentscheid gilt und daher die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Rechtsmittel gemäß dem internationalen Privatrecht erfüllt sind.

  2. Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs: Die FIH rügte, dass ihr Recht auf Gehör verletzt wurde, da der CAS Entscheidungsgründe heranzog, die im Verfahren nicht zur Debatte standen, insbesondere die angebliche Rücktrittsdatum von A.__ als FEH-Präsident.

  3. Würdigung der Argumente: Das Bundesgericht wies die Argumentation der FIH zurück. Es bestätigte, dass die FIH in ihrem eigenen Berufungsschreiben den Rücktritt von A.__ implizit angedeutet hatte. Das Gericht argumentierte, dass es keine Verletzung des Gehörs gebe, da die FIH ausreichend Gelegenheit hatte, zu den relevanten Tatsachen Stellung zu nehmen.

  4. Überprüfung der rechtlichen Argumentation: Das Gericht stellte fest, dass der CAS nicht verpflichtet war, die Parteien über die rechtliche Relevanz der Rücktrittsfrage zu informieren, da dies im Rahmen der Verfahrenslogik auch eine Rolle spielte, die die Parteien bereits diskutiert hatten.

Entscheidung: Der Rekurs der FIH wurde zurückgewiesen. Die FIH wurde zur Zahlung der Gerichtskosten und der Kosten des Verfahrens an A.__ verurteilt.