Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_447/2023 vom 11. Juni 2024

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Zusammenfassung des Urteils 2C_447/2023 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 11. Juni 2024:

Sachverhalt: A.A._, serbischer Staatsangehöriger, war seit 2018 in der Schweiz wohnhaft, nachdem er eine Schweizer Bürgerin geheiratet hatte. Er und seine Frau hatten zwei Söhne, die 2019 geboren wurden. Nach Auseinandersetzungen in der Ehe und strafrechtlichen Problemen zog A.A._ 2020 aus dem gemeinsamen Wohnsitz aus. Es folgten mehrere strafrechtliche Verfahren gegen ihn. 2022 verfügte das Migrationsamt des Kantons Zürich die Nichtverlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung und die Wegweisung aus der Schweiz, die A.A.__ anfocht.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht beschäftigte sich hauptsächlich mit der Frage, ob die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und die Wegweisung rechtens sind. Es stellte fest, dass A.A.__ zwar eine affektive Beziehung zu seinen Söhnen hat, jedoch eine besonders enge wirtschaftliche Beziehung fehle, da er seinen Unterhaltspflichten nur unregelmäßig nachgekommen sei. Außerdem seien mehrere Strafverfahren gegen ihn anhängig, was eine erhebliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung darstellt.

Das Gericht betonte, dass der Beschwerdeführer während seiner Zeit in der Schweiz kein rechtliches Verhalten an den Tag gelegt habe, das einen Verbleib in der Schweiz rechtfertigen würde. Es führte aus, dass A.A.__ seine Beziehung zu seinen Söhnen auch aus dem Ausland pflegen könne, ohne in der Schweiz bleiben zu müssen.

Entscheidung: Die Beschwerde von A.A.__ wurde abgewiesen, da kein Anspruch auf Verbleib in der Schweiz erkennbar war und die nicht erfolgte Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung somit rechtens war.

Das Gericht entschied zudem, A.A.__ die unentgeltliche Rechtspflege im bundesgerichtlichen Verfahren zu gewähren und bestellte ihm eine unentgeltliche Rechtsbeiständin. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben.

Das Urteil unterstreicht die strengen Anforderungen an Aufenthaltsrecht und die Prüfung individueller Umstände hinsichtlich des Verbleibs von ausländischen Elternteilen in der Schweiz, insbesondere bei Vorliegen von strafrechtlichen Schwierigkeiten und unzureichenden finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren Kindern.