Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_681/2023 vom 27. Juni 2024

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (7B_681/2023)

Sachverhalt:

Im vorliegenden Fall hatte A._ Ltd (in Liquidation) gegen eine Entscheidung der Chambre pénale de recours der Cour de justice des République und canton de Genève vom 4. Mai 2023 Beschwerde eingelegt. Diese Entscheidung folgte auf eine Strafanzeige von B._, welche mehrere Personen wegen Untreue und Geldwäsche beschuldigte. Der genevoiser Staatsanwalt hatte zuvor, am 13. Dezember 2022, das Verfahren eingestellt und den sequestrierten Betrag von 24 Millionen USD auf dem Konto von A.__ Ltd bei einer Bank in der Schweiz aufgehoben, da er keinen Handlungsort in der Schweiz feststellen konnte. Die Chambre pénale de recours hatte jedoch die Einstellung des Verfahrens aufgehoben und die Fortsetzung der Untersuchung angeordnet sowie den Sequester aufrecht erhalten.

A.__ Ltd legte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein und argumentierte, dass es nicht in die Verfahren einbezogen wurde und somit sein Recht auf Gehör verletzt wurde. Insbesondere wurde geltend gemacht, dass die Autorität nicht auf ihre Anträge zur Teilnahme am Verfahren eingegangen sei.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht erkannte, dass die Beschwerde zulässig war, weil A.__ Ltd ein rechtliches Interesse an der Anfechtung hatte, insbesondere aufgrund des potentiellen unzumutbaren Schadens, der durch die beim Sequestrationsverfahren erfolgten Entscheidungen hätte entstehen können.

  2. Recht auf Gehör und Verfahrensfehler: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Chambre pénale de recours einen formellen Verfahrensfehler begangen hatte, indem sie nicht auf die Anträge von A.__ Ltd eingegangen war. Die nichtbeachteten Anträge hatten relevanten Einfluss auf die Entscheidung, wobei die recourante ihren Status als betroffene Drittpartei nicht anerkannt bekam. Dies führte zu einer Verletzung des Rechts auf Gehör und der Pflicht zur Entscheidungsbegründung.

  3. Entscheidung: Das Bundesgericht entschied, dass die Beschwerde von A._ Ltd erfolgreich war. Die Entscheidung der Chambre pénale de recours wurde aufgehoben, und die Sache wurde zur erneuten Prüfung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben, und A._ Ltd erhielt eine Entschädigung von 2.500 CHF, die vom Kanton Genève zu tragen ist.

Dieses Urteil hebt die Notwendigkeit hervor, dass Gerichte die Rechte aller Verfahrensbeteiligten respektieren und sicherstellen müssen, dass auch betroffene Drittpersonen die Möglichkeit haben, ihre Interessen in einem Verfahren wahrzunehmen.