Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_242/2022 vom 20. Juni 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Der Beschwerdeführer wurde vom Kreisgericht See-Gaster wegen mehrfacher Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt, während das Strafverfahren wegen Geldwäscherei eingestellt wurde. Das Kantonsgericht St. Gallen bestätigte das Urteil weitgehend. Es ging davon aus, dass der Beschwerdeführer Gelder von Anlegern der E._ AG und F._ GmbH unrechtmäßig für sich selbst verwendet hatte. Der Beschwerdeführer bestreitet jedoch die Veruntreuung und behauptet, er habe lediglich auf Anweisung gehandelt. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Strafe von 30 Monaten teilbedingter Freiheitsstrafe. Es beurteilte die Vorinstanz als nicht willkürlich und bestätigte die Verwertbarkeit der Aussagen des Beschwerdeführers. Darüber hinaus wies das Bundesgericht die Anträge des Beschwerdeführers auf Neubeurteilung und Freispruch ab.