Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der Beschwerdeführer A._ wurde am 30. Mai 2023 wegen mehrfacher versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Drohung, mehrfacher Beschimpfung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung verurteilt und zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten sowie einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu Fr. 10.-- verurteilt. Zusätzlich wurde eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet. Die Sicherheitshaft wurde ebenfalls angeordnet. A._ stellte ein Gesuch um Wiederherstellung der Berufungsfrist, welches ursprünglich abgelehnt wurde. In mehreren Rügen kritisierte er eine Verletzung seines rechtlichen Gehörs, insbesondere bezüglich der mangelnden Akteneinsicht und der Handhabung durch seine Anwälte. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, da die Vorinstanz die Voraussetzungen für die Fristwiederherstellung nicht als erfüllt erachtete und keine Rechtsverweigerung seitens der Behörden feststellte. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung wurde ebenfalls abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.