Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1160/2023 vom 2. Juli 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_1160/2023 vom 2. Juli 2024

Sachverhalt: A.A. wurde im Kanton Genf wegen schwerem Raub, Nötigung, Hausfriedensbruch und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wobei 75 Tage als Untersuchungshaft angerechnet wurden, und eine Geldstrafe von 200 CHF. Er wurde verpflichtet, C. 10.000 CHF Schadenersatz für erlittenen immateriellen Schaden zu zahlen. A.A. legte gegen das Urteil Berufung ein.

Das Obergericht des Kantons Genf bestätigte die Verurteilung, wertete jedoch die Taten als schweren Raub und erhöhte die Schadensersatzforderung für C. auf 10.000 CHF. Es stellte fest, dass A.A. während des Übergriffs gewaltsam C. im eigenen Heim bedrängt, geschlagen und ausgeraubt hatte.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht prüfte, ob die vorinstanzlichen Urteile rechtskräftig waren und ob die maximalen Anklageprinzipien eingehalten wurden. A.A. argumentierte, dass die vorgebrachte Anklage nicht seinen Handlungen entsprach und dass er nicht in alle Nötigungsakte verwickelt gewesen sei. Das Gericht stellte jedoch fest, dass alle entscheidenden Tatbestände in der Anklage beschrieben waren und dass A.A. aktiv an der Tat beteiligt war, wodurch die Nötigung und der schwere Raub gut begründet waren.

Hinsichtlich der Frage der Umstände, unter denen A.A. handelte, wurde entschieden, dass er nicht unter einem unüberwindbaren Einfluss von seinem Komplizen stand. A.A. war in die ausgeübte Gewalt involviert und handelte mit dem Wissen und der Zustimmung zum geplanten Diebstahl.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Umstände des Vergehens - die hohe Anzahl von Gewalttaten und die Gründlichkeit der Planung - eine Einstufung als schweren Raub rechtfertigten. Die Entscheidung, die Unrechtmäßigkeit des Handlungsplans zu bestätigen und A.A. für alle Schäden haftbar zu machen, wurde durch die Tatsache gestärkt, dass er bei der Tat anwesend war und aktiv handelte.

Einige von A.A.s Argumenten (z.B. zur Strafminderung und zur Rückgabe der hinterlegten Kaution) wurden als unbegründet oder nicht ausreichend für eine Reduzierung seiner Strafe erachtet. Er appellierte auch gegen die Bedingungen zur Kaution, was teilweise anerkannt wurde.

Entscheidung: Das Bundesgericht entschied, dass die Berufung von A.A. teilweise stattgegeben wird, das vorinstanzliche Urteil jedoch zu einem Teil geändert wird. Die Verpflichtung zur Zahlung von 10.000 CHF für den immateriellen Schaden bleibt bestehen, ebenso wie die strafrechtlichen Konsequenzen. A.A. muss einen Teil der Gerichtskosten übernehmen, erhält jedoch eine reduzierte Entschädigung vom Kanton.

Das Urteil zeigt die Strenge des schweizerischen Strafrechts bei der Beurteilung von Gewaltverbrechen und das Festhalten an den Prinzipien der maximalen Anklage sowie der Verantwortung der Täter.