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Der Fall betrifft einen Vertrag zwischen einem türkischen Fußballclub und einem litauischen Profifußballer, der seinen Vertrag aufgrund von Disziplinarmaßnahmen des Clubs einseitig gekündigt hat. Der Spieler forderte vor der FIFA ungezahlte Gehälter in Höhe von 808.000 EUR. Die FIFA entschied zu Gunsten des Spielers und verhängte Strafen gegen den Club. Der Club behauptete, vor der Entscheidung der FIFA eine Vereinbarung mit dem Spieler getroffen zu haben, die jedoch nicht rechtzeitig bei der FIFA eingereicht wurde. Der Club legte gegen die Entscheidung der FIFA beim TAS Berufung ein, die jedoch abgelehnt wurde. Der Club legte daraufhin beim Bundesgericht ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des TAS ein. Das Gericht entschied, dass der Club keinen Anspruch auf eine Annullierung der FIFA-Entscheidung hat, da der Club nicht nachweisen konnte, dass die Vereinbarung vor der FIFA-Entscheidung getroffen wurde. Das Gericht wies den Rekurs des Clubs ab und legte die Gerichtskosten in Höhe von 6.000 CHF dem Club auf.