Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der Versicherte war aufgrund eines Motorradunfalls, bei dem er schwere Verletzungen erlitt, bei der Helsana Unfall AG versichert. Nachdem die temporären Leistungen eingestellt wurden, meldete der Versicherte erneut Kniebeschwerden als Rückfall zum Unfall. Die Helsana stellte erneut die Leistungen ein, was zu einer Beschwerde führte. Das Sozialversicherungsgericht wies die Beschwerde ab, woraufhin der Versicherte beim Bundesgericht Beschwerde einreichte.
Das Bundesgericht prüfte, ob die Vorinstanz Bundesrecht verletzt hat, indem sie einen Rentenanspruch und einen Anspruch auf Integritätsentschädigung verneinte. Das Gericht stellte fest, dass die Vorinstanz die relevanten rechtlichen Grundlagen und Rechtsprechung korrekt dargelegt hatte. Es war zu klären, ob der Versicherte als Gesunder tatsächlich eine Lehrstelle als Koch oder eine vergleichbare Ausbildung angenommen hätte. Das Bundesgericht hielt fest, dass keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorlagen. Daher wurde die Beschwerde abgewiesen und die Gerichtskosten sowie die Entschädigung für den Rechtsvertreter dem Beschwerdeführer auferlegt. Die unentgeltliche Rechtspflege wurde ihm gewährt.