Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_843/2023 vom 28. Juni 2024

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In dem vorliegenden Gerichtsurteil geht es um die Frage der Zuweisung des Sorgerechts für ein minderjähriges Kind. Das Kind ist das uneheliche Kind von A._ und B._ und die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. Nachdem der Vater das Besuchsrecht für sein Kind eingeklagt hatte, haben verschiedene Gerichtsentscheidungen das Besuchsrecht des Vaters schrittweise erweitert, bis schließlich eine alleinige Obhut des Kindes beim Vater angeordnet wurde. Dies basierte auf der Einschätzung, dass die Entwicklung des Kindes durch das Verhalten der Mutter gefährdet sei. Die Mutter hatte Probleme, die Gerichtsentscheidungen zu respektieren und verhinderte regelmäßig den Kontakt zwischen Vater und Kind. Darüber hinaus gab es Anschuldigungen der Mutter gegen den Vater wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs und körperlicher Misshandlung des Kindes, wobei das Strafverfahren gegen den Vater jedoch eingestellt wurde. Die Entscheidung des Gerichts, das Sorgerecht dem Vater zu übertragen, wurde von der Berufungsinstanz bestätigt. Die Mutter legte daraufhin Rechtsmittel beim Bundesgericht ein und beantragte, dass das Kind vorläufig zu ihr zurückkehren solle. Das Bundesgericht wies das Rechtsmittel der Mutter ab, da die vorhandenen Fakten ausreichend seien, um die Entscheidung des Gerichts zu stützen. Das Gericht wies darauf hin, dass die Entwicklung des Kindes durch das Verhalten der Mutter gefährdet sei und bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen. Das Gericht wies auch die Anträge auf unentgeltliche Rechtspflege der Mutter ab und verurteilte sie zur Zahlung der Gerichtskosten sowie der Anwaltskosten des Vaters.