Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_512/2023 vom 7. Juni 2024

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Die A._ Sàrl, die Mieterin, hat eine Räumungsklage gegen die Vermieterin C._ aufgrund eines Gerichtsvergleichs eingereicht. Gleichzeitig hat die Mieterin eine Zahlungsklage gegen die Vermieterin eingereicht. Es kam zu verschiedenen Zwischenfällen im Verlauf der Verfahren, bei denen die Mieterin gegen Entscheidungen der Gerichte in Berufung ging.

Die Mieterin beantragte die Ablehnung der Richterin B.__ aufgrund von Befangenheit, da sie in ihren Entscheidungen nicht auf frühere Urteile eingegangen sei und voreingenommen sei. Die Delegierten Richter entschieden, dass die Ablehnung unbegründet sei und wiesen den Antrag ab.

Das Bundesgericht entschied, dass die Ablehnung der Richterin nicht gerechtfertigt war und wies die Beschwerde der Mieterin ab. Die Begründung der Delegierten Richter war ausreichend und die ablehnenden Entscheidungen der Richterin waren im Einklang mit dem Gesetz. Die Mieterin wurde verpflichtet, die Gerichtskosten zu tragen.