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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil ging es um einen Streit bezüglich eines Baugenehmigung für den Abriss und den Neubau von Gebäuden auf einem Grundstück in Mex. Die Gemeinde Mex hatte die Genehmigung erteilt, aber die Oppositorinnen, Patrimoine Suisse und Patrimoine Suisse Vaud, hatten dagegen Einspruch erhoben. Das Kantonsgericht von Waadt hob die Baugenehmigung auf, da das Gebäude auf dem Grundstück als schützenswert eingestuft wurde. Die Gemeinde Mex und der Eigentümer des Grundstücks, A.__, legten daraufhin Rechtsmittel ein. Das Bundesgericht entschied, dass die Baugenehmigung zu Recht aufgehoben wurde, da die Projekt nicht mit den Schutzzielen des Inventars der schützenswerten Orte (ISOS) vereinbar war. Die Gemeinde wurde verpflichtet, die Kosten des Verfahrens zu tragen und eine Entschädigung an Patrimoine Suisse und Patrimoine Suisse Vaud zu zahlen.