Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Die A._ Sàrl hatte den Kündigungstermin verpasst und argumentierte, dass die Kündigung des Mietvertrags nicht rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Form mitgeteilt wurde. Das Bundesgericht wies jedoch darauf hin, dass die Kündigung wirksam war, da die Theorie der absoluten Annahme angewendet wurde. Die Gerichtsentscheidung wurde akzeptiert und der Rekurs der A._ Sàrl abgelehnt. Das Gericht entschied auch, dass ein von C.__ unterzeichnetes Abkommen zur Verlängerung des Zahlungsziels für die Miete aufgrund eines Interessenkonflikts aufgrund der Doppelvertretung ungültig war. Der Rekurs wurde in seiner Gesamtheit abgelehnt, die Begehren der Rekurrentin wurden abgewiesen und es wurden Gerichtskosten in Höhe von 15'500 Franken festgesetzt.