Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_77/2024 vom 2. Juli 2024

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Das Bundesgericht hat in einem Strafsachenurteil entschieden, dass das Kantonsgericht Schwyz die Strafzumessung für einen Fall von mehrfachem Inzest nicht ausreichend begründet hat. Die Vorinstanz hatte den Angeklagten mit einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten bestraft, ohne ausreichend zu erläutern, wie sie zu diesem Urteil gekommen ist. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass die Strafe nicht angemessen sei, da seine Tochter für denselben Vorwurf nur mit einer bedingten Geldstrafe belegt wurde. Das Bundesgericht entschied, dass die Vorinstanz die Strafzumessung neu prüfen muss und hob das Urteil auf. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben, allerdings wurde dem Rechtsanwalt des Beschwerdeführers eine angemessene Entschädigung zugesprochen.