Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_690/2023 vom 4. Juni 2024

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Der Fall betrifft die Ablehnung der Zuteilung einer erhöhten Nutzungsgenehmigung des öffentlichen Raums für einen Taxichauffeur gemäß dem kantonalen Gesetz über Taxis und Mietwagen mit Fahrer (LTVTC/GE). Der beschwerdeführende Taxichauffeur hatte eine solche Genehmigung beantragt, jedoch wurde sein Antrag abgelehnt, da er zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes im Januar 2022 nicht der tatsächliche Nutzer einer solchen Genehmigung war. Der Taxichauffeur legte gegen die Ablehnung der Zuteilung der Genehmigung Beschwerde ein, die jedoch vom Bundesgericht abgewiesen wurde. Das Gericht entschied, dass die Regelung des kantonalen Gesetzes, die die Nutzung der erhöhten Genehmigung auf aktuelle Nutzer beschränkt, nicht gegen das Prinzip der Nichtretroaktivität der Gesetze verstößt und auch nicht gegen das Prinzip der guten treu verstößt. Außerdem wurde festgestellt, dass der Taxichauffeur keine Verletzung seiner wirtschaftlichen Freiheit darlegen konnte, da er weiterhin eine Genehmigung beantragen konnte, um als Taxichauffeur tätig zu sein. Das Gericht wies den Rekurs ab und ordnete an, dass der Taxichauffeur die Gerichtskosten in Höhe von 2000 CHF tragen muss.