Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_1027/2023 vom 15. Mai 2024

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Die Beschwerdeführerin, die A._ Limited, beantragte mehrmals Zugang zu den Akten einer laufenden strafrechtlichen Untersuchung, in der sie und ihr Russland-Ableger G._ SA, involviert waren. Das Bundesgericht bestätigte jedoch den vom Ministerium des Kantons Waadt verhängten Zugangsentzug. Die Begründung war, dass ein öffentliches Interesse an der ordnungsgemäßen Durchführung der Ermittlungen bestehe, da ein konkretes Kollusionsrisiko zwischen den beiden Unternehmen und ihren Mitarbeitern bestehe. Insbesondere vor dem Hintergrund geplanter Befragungen, die eine mögliche Beteiligung an den fraglichen Vorfällen klären sollten. Das Gericht wies darauf hin, dass die Fortsetzung der Zivilverfahren durch die Beschwerdeführerin das Kollusionsrisiko weiter erhöhe, indem sie den Zugang zu Informationen aus der laufenden strafrechtlichen Untersuchung verhindere. Das Gericht wies den Rekurs der Beschwerdeführerin daher ab und wies die Beschwerdeführerin an, die Kosten des Verfahrens zu tragen.