Zusammenfassung von BGer-Urteil 9D_6/2023 vom 6. Juni 2024

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Die Firma A.__ Sàrl wurde von der Stadt Vernier für das Jahr 2020 für die Gemeindesteuer berücksichtigt. Die Firma beantragte eine teilweise Rückzahlung der Gemeindesteuer aufgrund von Geschäftsrückgängen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Die Stadt Vernier lehnte den Antrag ab, da die Firma nicht alle erforderlichen Informationen vorgelegt hatte. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Bundesgericht bestätigten die Entscheidung der Stadt Vernier. Das Bundesgericht wies den Rekurs der Firma ab und legte die Gerichtskosten von 4'000 Franken zu ihren Lasten fest. Die Firma wurde für die verspätete Einreichung des Rückzahlungsgesuchs verantwortlich gemacht und es wurde festgestellt, dass sie nicht ausreichend Nachweise für ihre behaupteten Maßnahmen zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation vorgelegt hatte.