Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der Beschwerdeführer, A._, leitete ein Strafverfahren gegen ihn wegen sexualisierter Delikte ein. Er reichte am 1. Juni 2022 eine Ablehnungsanfrage gegen den Staatsanwalt und die Polizeiinspektoren, insbesondere B._ und C.__, ein. Er beschuldigte die Polizisten, rassistisch zu sein und ihn falsch zu behandeln. Die Ablehnung wurde jedoch als verspätet abgelehnt. Der Beschwerdeführer legte daraufhin am 10. Oktober 2022 eine weitere Ablehnungsanfrage ein, die ebenfalls abgelehnt wurde. Der Staatsanwalt entschied, dass die Anträge nicht gerechtfertigt seien und wies auf die verspätete Einreichung hin. Der Beschwerdeführer legte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, da die Ablehnungsanträge verspätet waren und der Beschwerdeführer keine überzeugenden Gründe für die Ablehnung der Polizeibeamten vorlegen konnte. Das Gericht betonte auch, dass Angriffe auf die Verfahrensführung oder das Verhalten der Beamten kein Grund für eine Ablehnung sind und stattdessen mit anderen Rechtsmitteln angefochten werden sollten. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.