Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_97/2024 vom 6. Juni 2024

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Der Fall betrifft die Institution einer Vertretungs- und Vermögensverwaltungskuratel durch die Schutzbehörde für Kinder und Erwachsene (APEA) von Biel/Bienne für A._. Dies basierte auf einem Bericht einer Sozialarbeiterin, der zeigte, dass A._ aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme Hilfe in verschiedenen Lebensbereichen benötigte. Der Entscheid zur Einsetzung der Kuratel wurde vom Gericht für Kindes- und Erwachsenenschutz des Kantons Bern bestätigt. A.__ legte daraufhin eine Beschwerde ein und machte geltend, dass keine Kuratel notwendig sei und seine Ehefrau ihm ausreichend Unterstützung bieten könne. Das Bundesgericht wies den Rekurs ab, da der Beschwerdeführer nicht überzeugend nachweisen konnte, dass die Einsetzung der Kuratel unangemessen war. Das Gericht stellte fest, dass die Schutzbehörde in dieser Angelegenheit ein weites Ermessen hat und nur eingreifen muss, wenn die Hilfe, die von der Familie oder anderen Diensten bereitgestellt wird, nicht ausreicht. Ebenso wies das Gericht den Antrag auf rechtliche Hilfe ab und verfügte, dass die Gerichtskosten vom Beschwerdeführer zu tragen sind.