Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_969/2023 vom 5. Juni 2024

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Die Beschwerdeführerin verlangte Informationen von der Bank ihres verstorbenen Vaters, um mögliche Ansprüche aus dem Erbe geltend zu machen. Die Vorinstanzen wiesen ihre Klagen ab, da sie kein rechtliches Schutzinteresse mehr hatten, nachdem sie eine Vereinbarung mit den anderen Erben unterzeichnet hatte. Die Beschwerdeführerin argumentierte, dass sie durch die Vorgehensweise des erstinstanzlichen Richters zur Unterschrift gezwungen worden sei und deshalb ein Staatshaftungsverfahren gegen den Kanton Bern eingeleitet habe. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, da die Klagen kein rechtliches Schutzinteresse mehr begründen konnten. Zudem kritisierte die Beschwerdeführerin die Höhe der Gerichtskosten und die Verteilung der Parteientschädigung, doch das Bundesgericht hielt die Entscheidung der Vorinstanzen für gerechtfertigt und wies die Beschwerde ab.