Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_565/2023 vom 28. Mai 2024

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Der Beschwerdeführer ist seit fast 40 Jahren in der Schweiz und wurde wegen verschiedenen Straftaten, darunter sexueller Nötigung, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das Migrationsamt des Kantons Zürich widerrief daraufhin seine Niederlassungsbewilligung. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und argumentierte, dass der Widerruf seiner Bewilligung unverhältnismäßig sei und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und entschied, dass der Widerruf rechtmäßig sei, da das öffentliche Interesse an der Entfernung des Beschwerdeführers aufgrund seiner Straffälligkeit überwog. Es wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer seit der Straftat von 2016 keine weiteren Verstöße begangen hatte, jedoch aufgrund seiner schweren Straftaten und des erheblichen öffentlichen Interesses an der Aufenthaltsbeendigung der Bewilligung widerrufen werden durfte. Das Bundesgericht entschied, dass der Widerruf der Niederlassungsbewilligung angemessen war und wies die Beschwerde ab. Die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.