Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_29/2024 vom 22. Mai 2024

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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil ging es um die Frage, ob das Amt für Betreibungen des Bezirks Nyon berechtigt war, einen Zahlungsbefehl gegen A.__ SA zu erlassen. Die Beschwerdeführerin argumentierte, dass das Amt nicht die Absicht hatte, die Begehren des Gläubigers zu realisieren, sondern lediglich ihre eigenen Interessen zu schützen. Die Beschwerdeführerin behauptete, dass die Existenz der gepfändeten Forderungen nicht durch den Krieg in der Ukraine gefährdet sei, und dass die Zahlungsbefehle nicht notwendig seien. Das Bundesgericht entschied, dass das Amt für Betreibungen im Rahmen seines Ermessensspielraums handelte und die Zahlungsbefehle rechtmäßig waren. Der Rekurs wurde abgewiesen und die Kosten gingen zu Lasten der Beschwerdeführerin.