Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_571/2024 vom 6. Juni 2024

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Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Beschwerde eines irakischen Asylsuchenden gegen die Verlängerung seiner Untersuchungshaft abgewiesen wird. Der Beschwerdeführer wird beschuldigt, an einem Raubüberfall beteiligt gewesen zu sein, bei dem er und sein Bruder in die Wohnung eines Opfers eingedrungen sind und ihn körperlich misshandelt haben, um an Geld und Wertgegenstände zu gelangen. Das Gericht befand, dass es ausreichende Beweise gibt, die den Verdacht gegen den Beschwerdeführer unterstützen, basierend auf gefundenen Gegenständen in der Wohnung, Zeugenaussagen und Vorstrafen. Es wurde auch festgestellt, dass ein Flucht- und Wiederholungsrisiko besteht, da der Beschwerdeführer bereits zuvor geflohen war. Die Untersuchungshaft wurde daher als gerechtfertigt angesehen. Der Beschwerdeführer wurde die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und keine Gerichtskosten wurden erhoben.