Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_667/2023 vom 3. Juni 2024

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Die Beschwerdeführer haben Bauten und Terrainveränderungen in der Umgebung des Schlosses Zihlbrücke ohne Bewilligung getätigt. Die zuständigen Behörden haben die nachträgliche Baubewilligung verweigert und die Bauten zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands aufgefordert. Die Beschwerdeführer haben gegen diese Entscheidungen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern und später beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Bauten und Terrainveränderungen bewilligungspflichtig und nicht bewilligungsfähig waren. Die angeordneten Wiederherstellungsverfügungen wurden als rechtmässig erachtet, da die Bauten wichtige öffentliche Interessen verletzten und nicht bewilligungsfähig waren. Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Kosten den Beschwerdeführern auferlegt. Die Wiederherstellungsfrist wurde auf den 31. Oktober 2024 festgesetzt.