Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_526/2023 vom 29. Mai 2024

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In diesem Bundesgerichtsurteil geht es um die Frage der Abzugsfähigkeit von Vorsorgeleistungen in der Steuerperiode 2020. Der Kläger, A._, hatte nach seinem Scheidung eine Lücke in seiner beruflichen Vorsorge, die er durch jährliche Einzahlungen von 75'000 Franken schließen wollte. Die Steuerbehörde des Kantons Vaud weigerte sich, diese Einzahlungen als Abzug anzuerkennen, da A._ das Geld innerhalb von drei Jahren als Kapital entnommen hatte. Das Bundesgericht entschied jedoch, dass die Einzahlungen als Abzug anerkannt werden können, da sie dem Zweck dienten, die Vorsorgelücke nach der Scheidung zu schließen. Es wurde festgestellt, dass keine Steuerhinterziehung vorlag, da A.__ die Einzahlungen durchgeführt hatte, um die Vorsorgelücke zu schließen und nicht aus rein steuerlichen Gründen. Das Bundesgericht wies daher den Rekurs der Steuerbehörde ab und verpflichtete sie, die Vorsorgeleistungen als Abzug anzuerkennen.