Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_61/2024 vom 22. Mai 2024

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Das Bundesgericht behandelt in diesem Urteil eine Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau betreffend eine Arresteinsprache. Der Beschwerdeführer betrieb die Beschwerdegegnerin für eine Forderung von Fr. 2,3 Mio. nebst Zinsen und beantragte einen Arrest auf deren Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft. Das Obergericht wies die Beschwerde ab, da der Arrestgrund des böswilligen Beiseiteschaffens von Vermögenswerten nicht glaubhaft gemacht wurde. Der Beschwerdeführer legte danach vor Bundesgericht dar, dass der Arrestgrund glaubhaft sei und das Obergericht seine Rügen nicht angemessen behandelt habe. Das Bundesgericht wies die Beschwerde jedoch ab, da die Argumentation des Beschwerdeführers unzureichend war und der Arrestgrund nicht nachgewiesen wurde. Das Bundesgericht entschied, dass der Beschwerdeführer die Gerichtskosten tragen muss und kein Anspruch auf Entschädigung besteht.