Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_144/2024 vom 22. Mai 2024

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Das Bundesgerichtsurteil behandelt den Fall einer Beschwerde einer GmbH gegen die Ablehnung ihres Gesuchs auf vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts gegen eine AG. Das Handelsgericht des Kantons Zürich hatte das Gesuch abgelehnt, da die GmbH ihrer Behauptungs- und Substanziierungslast nicht genügt hatte. Die GmbH rügte eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör und warf dem Handelsgericht Willkür vor. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, da laut der gesetzlichen Bestimmungen die GmbH ihre Tatsachenbehauptungen nicht ausreichend substanziert hatte. Das Bundesgericht hob hervor, dass im summarischen Verfahren die Anforderungen an die Behauptung und Substanziierung der anspruchsbegründenden Tatsachen nicht herabgesetzt werden und bestätigte die Kostenauflage und die Abweisung der Beschwerde.