Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_497/2023 vom 22. Mai 2024

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Der Kläger A._ war als Uhrengehäuse-Polierer bei der Firma B._ SA angestellt. Nach einem Verkehrsunfall am 27. Juni 2010, bei dem er verletzt wurde, hat die Unfallversicherung Caisse Nationale Suisse d'Assurance (CNA) die Behandlungskosten übernommen und Krankengeld gezahlt. Nach mehreren Operationen und Diagnosen stufte die CNA den Grad der Invalidität auf 20 % ein. Nachdem der Kläger 2014 erneut arbeitsunfähig wurde, kündigte die CNA die Krankengeldleistungen. Nach einer erneuten Untersuchung durch Experten wurde festgestellt, dass einige seiner Gesundheitsprobleme bereits vor dem Unfall bestanden haben könnten. Die CNA beendete schließlich die Leistungen mit Wirkung zum 31. Dezember 2011. Die kantonale Versicherungsgericht hob die Entscheidung der CNA jedoch auf und verwies den Fall zur weiteren Untersuchung zurück. Nach einer erneuten Untersuchung durch einen anderen Experten bestätigte die CNA die Einstellung der Leistungen. Der Kläger legte daraufhin Berufung ein, jedoch entschied das Bundesgericht, dass die Einstellung der Leistungen gerechtfertigt war und wies den Fall ab.