Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_397/2023 vom 24. Mai 2024

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Die A.__ Sàrl hat eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht, nachdem ihr Antrag auf Genehmigung von Lasergame-Aktivitäten im Wald abgelehnt wurde. Die Zulassung wurde von den Behörden als notwendig erachtet, da die Aktivität als Spiel mit Kampfcharakter angesehen wurde und möglicherweise negative Auswirkungen auf die Umwelt haben könnte. Die Firma argumentierte, dass eine generelle Genehmigung ausreichen würde. Das Bundesgericht entschied, dass die Anforderung einer vorherigen und spezifischen Genehmigung gerechtfertigt ist, um die Umwelt zu schützen. Die Beschwerde der Firma wurde abgelehnt, da die Restriktionen als angemessen und verhältnismäßig angesehen wurden. Daher wurde das Urteil der Vorinstanz bestätigt und die Kosten dem Beschwerdeführer auferlegt.