Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_590/2023 vom 8. Mai 2024

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Die serbische Staatsangehörige A.A._, die mit einem Schweizer verheiratet ist, erhielt eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Nachdem ihr Ehemann für längere Zeit in Deutschland gearbeitet hat und sie sich räumlich getrennt haben, wurde ihre Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert. A.A._ erhob Beschwerde, da sie der Meinung war, Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu haben, entweder aufgrund der dreijährigen ehelichen Wohngemeinschaft oder aufgrund eines nachehelichen Härtefalls. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, da weder die dreijährige Ehegemeinschaft noch ein nachehelicher Härtefall vorlagen. Zudem wurde eine Verletzung des rechtlichen Gehörs verneint. Die Beschwerdeführerin muss die Gerichtskosten tragen.