Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_972/2023 vom 23. Mai 2024

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Das Bundesgerichtsverfahren befasst sich mit der vorsorglichen Regelung des persönlichen Verkehrs und der Betreuungsanteile zwischen einem Vater und seinem Sohn. Der Beschwerdeführer forderte alternierende Obhut und hälftige Betreuungsanteile, was vom Obergericht teilweise gutgeheißen wurde. Das Gericht berücksichtigte das Kindeswohl und legte die Betreuungszeiten fest, einschließlich Übernachtungen beim Vater. Der Beschwerdeführer beanstandete, dass die Regelung nicht konkret genug sei und dass die Rückgabezeit des Kindes um 17.00 Uhr zu früh sei. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und entschied, dass die Vorinstanz die Interessen des Kindes beachtet habe. Der Beschwerdeführer wurde zur Zahlung der Gerichtskosten verpflichtet.