Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1085/2023 vom 22. Mai 2024

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Die Beschwerdeführerin wurde für verschiedene Delikte wie Betrug und Körperverletzung verurteilt. Sie legte Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts ein und argumentierte unter anderem, dass die Feststellungen des Gerichts zur Schuldfähigkeit willkürlich seien und dass die Opfermitverantwortung der Onlinehändler berücksichtigt werden müsse. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, da die Vorinstanz die Strafzumessung korrekt vorgenommen habe und die Opfermitverantwortung in diesem Fall nicht gegeben sei. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung wurde ebenfalls abgelehnt. Die Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.