Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgericht entschied über einen Fall von medizinischer Haftung. Die Patientin wurde aufgrund von Symptomen wie Schwindel und Erbrechen ins Spital eingeliefert. Trotz mehrerer ärztlicher Untersuchungen und einer Verzögerung in der Diagnose wurde erst spät ein Hirninfarkt diagnostiziert. Die Patientin erlitt schwerwiegende Folgen und reichte eine Klage gegen das Spital ein. Nach mehreren Gerichtsentscheiden wurde die Haftung des Spitals festgestellt, aber die Höhe der Entschädigung war strittig. Das Bundesgericht urteilte, dass die Verzögerungen im Diagnose- und Behandlungsprozess zu einem groben Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht führten. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Verbindung zwischen der Geschwindigkeit der Intervention und dem Prognoseergebnis nicht eindeutig war. Das Gericht stellte fest, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine frühere Behandlung einen positiven Einfluss auf den Ausgang des Falls gehabt hätte, nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Daher wurde die Patientin von allen Forderungen abgewiesen und das Bundesgericht entschied, dass sie die Kosten des Verfahrens tragen muss.