Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_73/2024 vom 6. Mai 2024

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Das Bundesgericht hat in einem Beschwerdefall im Zusammenhang mit einem Schiedsspruch entschieden. Dabei ging es um ein Partnerschaftsabkommen zwischen zwei Unternehmen im Kosovo, bei dem es zu Meinungsverschiedenheiten kam. Die Beschwerdeführerin forderte Kommissionszahlungen, während die Beschwerdegegnerin die Nichtigkeit einiger Vertragsanlagen aufgrund von Korruptionsvorwürfen geltend machte. Der Einzelschiedsrichter entschied zugunsten der Beschwerdegegnerin und wies die Klage der Beschwerdeführerin ab. Die Beschwerdeführerin legte gegen den Schiedsspruch beim Bundesgericht Beschwerde ein, unter anderem mit dem Vorwurf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, da es keine schwerwiegenden Verstöße gegen das Recht auf rechtliches Gehör feststellen konnte. Die Beschwerdeführerin wurde auch zur Zahlung der Gerichtskosten und der Parteientschädigung verurteilt.