Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_249/2023 vom 22. April 2024

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In diesem Urteil des Bundesgerichts ging es um einen Rechtsstreit zwischen A._ SA, einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen, das Fahrräder herstellt, und B._, einem in Italien ansässigen Radfahrer, der einen Unfall mit einem Fahrrad des Unternehmens in Sardinien hatte. A._ SA behauptete, dass der Unfall auf einen Materialfehler des Fahrrads zurückzuführen sei, während B._ dies bestritt und behauptete, dass der Unfall auf einen Konstruktionsfehler des Fahrrads zurückzuführen sei.

Die Frage, die vor Gericht geklärt werden musste, war, ob das Gericht in der Schweiz oder in Italien zuständig war, um über die Klage zu entscheiden. Das Gericht fand heraus, dass der Ort des schädigenden Ereignisses, der Standort der Herstellung des Produkts, in der Schweiz lag, und nicht in China oder den Niederlanden, wo Teile des Fahrrads hergestellt wurden. Daher wurde entschieden, dass das Gericht in der Schweiz zuständig war.

Das Bundesgericht entschied zugunsten von A._ SA und erklärte, dass das Gericht in der Schweiz zuständig sei, das Urteil der Vorinstanz aufhob und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Kantonsgericht Fribourg zurückverwies. B._ musste die Gerichtskosten tragen und A.__ SA eine Entschädigung für die Anwaltskosten zahlen.