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Das Bundesgerichtsurteil vom 27. Mai 2024 betrifft den Fall eines Versicherten, der aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen einen Rentenanspruch bei der Invalidenversicherung geltend macht. Es wird festgestellt, dass die Vorinstanz den Rentenanspruch für den Zeitraum bis Ende 2021 zu Recht verneint hat. Jedoch hat die Vorinstanz einen Anspruch auf eine Invalidenrente ab dem 1. Januar 2022 ohne ausreichende Begründung abgelehnt. Das Bundesgericht hebt daher das Urteil und die Verfügung auf und weist die Sache zur erneuten Prüfung an die IV-Stelle zurück. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, die Gerichtskosten zu tragen und den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers zu entschädigen. Die Kosten- und Entschädigungsfolgen des vorinstanzlichen Verfahrens werden an das Sozialversicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt zurückgewiesen.