Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_308/2024 vom 22. Mai 2024

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Das Bundesgerichtsurteil vom 22. Mai 2024 betrifft den Fall einer Vergewaltigung und Nötigung. Der Beschwerdeführer wurde ursprünglich vom Amtsgericht Olten-Gösgen zu 28 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, aufgrund seiner Berufung jedoch vom Obergericht des Kantons Solothurn zu 30 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich wurde eine Landesverweisung von 8 Jahren angeordnet. In der Beschwerde beantragt der Beschwerdeführer einen Freispruch und eine Aufhebung der Landesverweisung. Er argumentiert unter anderem, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden sei und fordert eine Entschädigung für die Haft. Das Bundesgericht prüft die Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung des Obergerichts sowie die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Beschwerdegegnerin. Es kommt zu dem Schluss, dass das Obergericht den Sachverhalt nicht willkürlich festgestellt oder gewürdigt habe und weist die Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer wird zur Tragung der Gerichtskosten verurteilt.