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Das Bundesgericht hat über eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten entschieden, bei der es um die Steuerqualifikation von vermieteten Wohnungen ging. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Vermietung von möblierten Zimmern und Studios als selbstständige Erwerbstätigkeit zu qualifizieren ist und somit als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden kann. Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Kosten wurden den Beschwerdeführern auferlegt.